Extratipp für Bauherren: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!
Als Bauherr oder Bauherrin können Sie vom Steuerbonus für
Handwerksleistungen profitieren.
Denn für professionell ausgeführte Renovierungsarbeiten wie z.B.
Fliesenleger-, Sanitär- oder Trockenbauarbeiten können 20% der Kosten von bis zu 6.000,00 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden (maximal 1.200,00 Euro pro Jahr und Haushalt).
Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderen:
- Modernisierungsarbeiten in Bad, Küche oder der restlichen Wohnung
- Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (innen und außen)
Die steuerliche Begünstigung gilt für Aufwendungen im Rahmen von
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für zu
eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnraum und ist in § 35 a ESTG
geregelt.
Nur die in Rechnung gestellten Arbeitskosten zzgl. Mehrwertsteuer führen zu einer Steuerermäßigung. Die Aufwendungen für verwendetes Material oder sonstige gelieferte Waren (z.B. Fliesen) sind nicht begünstigt.