Extratipp für Bauherren: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung!

Als Bauherr oder Bauherrin können Sie vom Steuerbonus für

Handwerksleistungen profitieren.

 

Denn für professionell ausgeführte Renovierungsarbeiten wie z.B.

Fliesenleger-, Sanitär- oder Trockenbauarbeiten können 20% der Kosten von bis zu 6.000,00 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden (maximal 1.200,00 Euro pro Jahr und Haushalt).

 

Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderen:

 

- Modernisierungsarbeiten in Bad, Küche oder der restlichen Wohnung

- Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (innen und außen)

 

Die steuerliche Begünstigung gilt für Aufwendungen im Rahmen von

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für zu

eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnraum und ist in § 35 a ESTG

geregelt.

Nur die in Rechnung gestellten Arbeitskosten zzgl. Mehrwertsteuer führen zu einer Steuerermäßigung. Die Aufwendungen für verwendetes Material oder sonstige gelieferte Waren (z.B. Fliesen) sind nicht begünstigt.